Zum wiederholten Mal habe ich nun gehört, dass es für gewerbliche Immobilienanbieter eine einjährige Übergangsregelung gebe, Energieausweise verpflichtend vorlegen zu müssen. Sie müssten erst ab 01.05.2015 Energieausweise vorlegen, heisst es.
Ich kenne diese Ausnahmeregelung nicht, und ich wüsste auch gerne wo das steht?
Freue mich auf Antwort
			
			
									
									
						Übergangsregelung für Immobilienanbieter (Ausweis)
Moderatoren: Administrator, S.Energie