Gilt das EEWärmeG auch für  Gebäudeerweiterungen (von NWG)?
Das Gebäude hat eine Nutzung als Lager und Büro und wird unter ein bestehendes Dach eingestellt. Ist das als Erweiterung zu betrachten? 
Wie können bei der beschriebenen Nutzung die Anforderungen des EEWärmeG umgesetzt werden?
			
			
									
									
						NWG + EEWärmeG
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: NWG + EEWärmeG
Hallo, 
einfach google.de und dann folgendes eintippen:
Anwendungshinweise zum Vollzug des EEWärmeG für An-und Umbauten
Grüße aus Köln
 
Sylwia
			
			
									
									
						einfach google.de und dann folgendes eintippen:
Anwendungshinweise zum Vollzug des EEWärmeG für An-und Umbauten
Grüße aus Köln
Sylwia