ich habe heute eine telefonische Anfrage erhalten, Kunde will ein KfW-Effizienzhaus bauen und hat schon konkrete Vorstellungen mit welchen Baustoffen und techn. Anlagen, ist ja erstmal lobenswert und hört sich Richtung KfW 55 an.
Allerdings soll das Haus vorerst für Büronutzung vorgesehen werden, später dann als Wohnhaus dienen.
Heißt das, die Bilanzierung müsste für "Nichtwohngebäude" nach DIN V 18599 erstellt werden? Oder zählen Büros nicht als wohnraumähnlich?
Oder ganz anders gedacht: was spräche dagegen, wenn ich nichts von der Büronutzung wüsste und das Ganze einfch als Wohnraum mittels DIN V 4108-6/4701-10 bilanzieren würde? Der Kunde dürfte halt die Büronutzung nicht irgendwie steuerlich absetzen...
Ihr seht schon, ich will mich um die Berechnung nach DIN V 18599 drücken
