Hallo Kollginnen und Kollegen,
Ich peitsche mal wieder für einen Bauträger einen Gleichwertigkeitsnachweis Din 4108 BB 2 mit PSI-Therm durch...Soweit alles in Ordnung - bis auf die Tatsache, das mir ein Werkplan im Maßstab 1:100 übermittelt wird! Folgende Fragestellung meinerseits:
In dem geliebten Beiblatt 2 der besagten Norm wird ja viel beschrieben und vorgegeben, nur eben kein Kellerfenster im beheizten Keller. So exotisch finde ich das nicht. Ich hatte folgenden Gedankengang: Ich nehme z.B. Das Bild 43 aus dem BB 2 (Fensterbrüstung mit aussengedämmten Mauerwerk - da die Kellerwand mit 10 cm Perimeter gedämmt ist) und zeichne meine Wärmebrücke mit der Vorgabe, dass die Kellerwand als erdberührt mit Fx = 0,6, Temperatur auf 5 Grad für Psi Berechnung ist, das Glas mit der Randbedingung normal gegen Außenluft, Fx= 1, Temp -5 Grad. Bin ich auf dem Holzweg oder wie geht ihr in dem Fall vor? Viele Grüße
Gleichwertigkeitsnachweis Din 4108 BB 2 Kellerfenster
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Gleichwertigkeitsnachweis Din 4108 BB 2 Kellerfenster
Soweit ich wie, müssen beim Gleichwertigkeitsnachweis nur die Wärmebrücken berücksichtigt werden, die auch im Beiblatt behandelt sind.
Das Kellerfenster ist - für den Nachweis - mithin nicht nachzuweisen.
Wird der exakte Nachweis geführt, so sind ALLE Wärmebrücken zu berechnen, also auch das Kellerfenster, wenn es drinnen warm ist.
Wenn also die Wärmebrücke berechnet wird, dann werden die Randbedingungen werden so abgebildet, wie sich die Wärmebrücke an der Stelle darstellt.
Grüße von Ole
Das Kellerfenster ist - für den Nachweis - mithin nicht nachzuweisen.
Wird der exakte Nachweis geführt, so sind ALLE Wärmebrücken zu berechnen, also auch das Kellerfenster, wenn es drinnen warm ist.
Wenn also die Wärmebrücke berechnet wird, dann werden die Randbedingungen werden so abgebildet, wie sich die Wärmebrücke an der Stelle darstellt.
Grüße von Ole